- HAUSNOTRUF
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Ein Hausnotrufsystem ist für allein lebende Personen eine gute Investition, mit dem im Notfall schnell Hilfe angefordert werden kann. Notrufsysteme: Mehr Sicherheit für zu Hause und unterwegs – schnelle Hilfe im Notfall. Mit einem Notrufsystem, über welches im Notfall pflegende Angehörige, Freunde oder eine Notrufzentrale per Knopfdruck benachrichtigt werden können. Finanzierung: Pflegekasse oder privat
- HILFSMITTEL
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Es gibt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Im Prinzip ist der einzige Unterschied der Kostenträger. Hilfsmittel werden von der Krankenversicherung bezahlt, Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung. So kann es sein, dass eine Person ohne Pflegegrad ein Pflegebett als Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt bekommt. Hätte diese Person einen Pflegegrad, würde das Pflegebett von der Pflegekasse bezahlt Finanzierung: Krankenkasse oder Pflegekasse
- SICHERHEIT
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Stürze im Alter sind nicht selten, ob im Haushalt oder im Freien. Die Ziele der Sturzprophylaxe sind es, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Das bedeutet individuelles Training aber auch Beseitigung von Stolperfallen im Haushalt. Passendes Schuhwerk, optimale Beleuchtung, Gehhilfsmittel sind ebenfalls ein Teil davon. Alle Komponenten welche das Sturzrisiko erhöhen sollten beleuchtet werden. Mehr zum Thema Sicherheit erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
- BARRIEREFREIHEIT
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Mit dem Alter wird der Alltag zunehmend beschwerlicher und es lauern einige Stolperfallen im Haushalt. Barrierearme Lösungen ermöglichen es, länger selbstbestimmt zu Hause wohnen zu bleiben und sich im Alter sicher zu fühlen. Zu diesen zählen beispielsweise Treppenlift, barrierefreie Duschen, WC oder Badewanne. Finanzierung: Pflegekasse bei Pflegegrad 2-5
- PFLEGEKOSTEN & STEUER
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Pflegekosten wie die Kosten fürs Pflegeheim, den ambulanten Pflegedienst und den Rollator können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Pflegekosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Fahrtkosten dürfen nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie mit der Pflege in Verbindung stehen. Wie hoch der Eigenanteil („zumutbare Belastung“) ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Familienstand ab.
- VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN
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Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihre Wünsche auch in dieser Lebensphase berücksichtigt werden, sollten Sie entsprechende Vorkehrungen treffen. Mit einer Patientenverfügung im Rahmen der Vollmachten & Verfügungen für das Alter legen Sie bestenfalls rechtzeitig fest, welche Heilbehandlungen Sie für sich selbst im Not- und Pflegefall wünschen oder ablehnen. In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der für Sie entscheidet, wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Betreuungsverfügung: Das ist eine Willensäußerung, bei der man Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlägt und festlegt, wie man im besten Falle betreut und gepflegt werden möchte.
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